Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik

Hinweise zur Beantragung und Anfertigung der Masterarbeit (gem. §§ 14, 15 SPSO)

  1. Zur Masterarbeit ist zugelassen,
    - wer für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik eingeschrieben ist
    - wer den Erwerb von mind. 75 Leistungspunkten im Masterstudiengang nachweisen kann.
  2. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt schriftlich im Studienbüro/Prüfungsamt. Der Antrag ist zwei Wochen vor Beginn der geplanten Bearbeitung zu stellen. Um einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit zu erreichen, wird empfohlen, den Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn des vierten Semesters zu stellen.
  3. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen.
  4. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens zehn Wochen verlängern.
  5. Die Masterarbeit ist fristgemäß im Studienbüro/Prüfungsamt per Mail einzureichen (pdf-Datei).

Masterstudiengang Mathematik

Hinweise zur Beantragung und Anfertigung der Masterarbeit (gem. §§ 14, 15 SPSO)

  1. Zur Masterarbeit ist zugelassen,
    - wer für den Masterstudiengang Mathematik eingeschrieben ist
    - wer den Erwerb von mind. 75 Leistungspunkten im Masterstudiengang nachweisen kann.
  2. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt schriftlich im Studienbüro/Prüfungsamt. Frist für die Beantragung der Abschlussarbeit im SoSe 2026: 18.03.2026
  3. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen.
  4. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens vier Wochen verlängern.
  5. Die Masterarbeit ist fristgemäß im Studienbüro/Prüfungsamt per Mail einzureichen (pdf-Datei).