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- Zur Masterarbeit ist zugelassen,
- wer für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik eingeschrieben ist
- wer den Erwerb von mind. 75 Leistungspunkten im Masterstudiengang nachweisen kann. - Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt schriftlich im Studienbüro/Prüfungsamt. Frist für die Beantragung der Abschlussarbeit im WS 2024/25: 17.09.2024
- Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen.
- Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens vier Wochen verlängern.
- Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studienbüro abzugeben.
- Zur Masterarbeit ist zugelassen,
- wer für den Masterstudiengang Mathematik eingeschrieben ist
- wer den Erwerb von mind. 75 Leistungspunkten im Masterstudiengang nachweisen kann. - Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt schriftlich im Studienbüro/Prüfungsamt. Frist für die Beantragung der Abschlussarbeit im WS 2024/25 17.09.2024
- Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen.
- Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens vier Wochen verlängern.
- Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studienbüro abzugeben.