Informationen zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen

Für schwangere und stillende Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz. Schon in eigenem Interesse ist es ratsam, die Fakultät bzw. das Institut frühzeitig über eine Schwangerschaft zu informieren (Nachweis: Mutterpass). So kann die Universität Rostock unverzüglich ihren Mitteilungspflichten gemäß § 27 Abs. 1 MuSchG nachkommen. Es muss ein Meldeformular des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V ausgefüllt werden. Studentinnen können sich diesbezüglich gern an den Ansprechpartner der MNF, Herrn Robert Damerius, wenden.
Kontaktdaten:
Robert Damerius, Dekanat der MNF, Wismarsche Straße 45, 1. Etage, Raum 110, 18057 Rostock
Tel.: 0381/498 6003, robert.damerius2(at)uni-rostock(dot)de

Allgemeine Informationen zum Mutterschutzgesetz und Formulare

Sollte während des Studiums ein Anspruch auf Mutterschutz bestehen, ergeben sich im Hinblick auf das Modulprüfungsverfahren einige Besonderheiten. Mehr dazu finden Sie auf dem Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist.