Berufspraktikum im Masterstudiengang

Die Studierenden im Studiengang Master Mathematik mit der Studienrichtung Technomathematik sowie die Studierenden im Studiengang Master Wirtschaftsmathematik haben während des Studiums ein mindestens vierwöchiges Berufspraktikum durchzuführen. Näheres regelt der § 10 der jeweiligen SPSO. Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich beim Studienbüro einzureichen.
Für Studierende der Studienrichtung Mathematik 80 ist das Berufspraktikum optional, d.h. sofern kein Praktikum absolviert wird, ist der Wahlpflichtbereich des Nebenfaches um 6 LP zu erweitern.
Wer im Rahmen seines Masterstudiums ein Berufspraktikum ablegt, muss einen Praktikumsbericht schreiben (Vorschläge zur Gliederung).
Bitte beachten Sie die Hinweise in der Praktikumsordnung für die Masterstudiengänge Mathematik und Wirtschaftsmathematik vom 20. September 2019.